1. Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.1 Angebotsbedingungen
- Für die Leistungen von Pocketweb gelten ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Pocketweb.
- Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich nicht anerkannt.
- Spätestens durch Auftragserteilung oder Annahme der Leistung werden die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Kunden anerkannt.
- Soweit Software- bzw. Beratungsverträge von Pocketweb Bestimmungen beinhalten, die von den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, gehen die individuell angebotenen oder vereinbarten Vertragsregeln diesen vor.
1.1.2 Haftung
- Pocketweb haftet nicht für den wirtschaftlichen Erfolg auf Grund von Beratungsleistungen, empfohlenen Maßnahmen oder Einsatz der bereitgestellten Software.
- Pocketweb geht davon aus, dass die Software keine Schutzrechte Dritter beeinträchtigt und überprüft dies sorgfältig. Sollte ein Dritter dem Kunden gegenüber die Verletzung gewerblicher Schutzrechte hinsichtlich der gelieferten Software geltend machen, wird der Kunde Pocketweb dafür nicht haftbar machen.
- Pocketweb haftet nicht für fahrlässig verursachte Schäden, Mangelfolgeschäden, sonstige mittelbare Schäden sowie entgangenem Gewinn.
- Dies gilt nicht, soweit zwingend gesetzlich gehaftet wird, insbesondere bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Pocketweb haftet bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldeten Sachschaden begrenzt auf den typischerweise bei Geschäften dieser Art vorhersehbaren Schaden.
- Bei Beschädigung von Datenträgermaterial umfasst die Ersatzpflicht nicht den Aufwand für die Wiederbeschaffung verlorener Daten und Informationen.
- Der Kunde verpflichtet sich, vor Installationen, Reparaturen, Hardwareänderungen etc. seine Daten vorab zu sichern.
- Weitergehende Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.
- Sofern dem Kunden nach dieser Ziffer Schadenersatzansprüche zustehen, verjähren diese in 12 Monaten nach gesetzlichem Verjährungsbeginn.
1.1.3 Geheimhaltung
Pocketweb und der Kunde werden alle Informationen, Geschäftsvorgänge und Unterlagen, die ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt und die ihnen als vertraulich bezeichnet werden, gegenüber Dritten vertraulich behandeln, es sei denn, sie sind bereits auf andere Weise allgemein bekannt geworden. Diese Pflicht bleibt auch nach Beendigung dieses Vertrages bestehen.
1.1.4 Abnahme bei Programmierleistungen
Die Abnahme erfolgt aktiv durch den Kunden.
Wird eine Abnahmeversion bereitgestellt, hat der Kunde 14 Tage Zeit, Fehler zu identifizieren bzw. beheben zu lassen.
Durch den Kunden festgestellte Fehler werden wie folgt eingeteilt:
- Kategorie 1: Ablaufverhindernde Fehler. Die Software kann nicht genutzt werden. Der Fehler kann nicht mit organisatorischen oder sonstigen wirtschaftlich vertretbaren Hilfsmitteln umgangen werden.
- Kategorie 2: Ablaufbehindernde Fehler. Die Nutzung der Software ist beeinträchtigt, kann jedoch im Wesentlichen erfolgen. Der Fehler kann mit organisatorischen und sonstigen wirtschaftlich vertretbaren Hilfsmitteln umgangen werden.
- Kategorie 3: Sonstige Fehler, die keine bedeutenden Auswirkungen auf Funktionalität und Nutzbarkeit der Software haben
Der Kunde wird die Abnahme erklären, wenn kein reproduzierbarer Fehler der Kategorie 1 aufgetreten ist. Nach der Abnahme verbleibende, reproduzierbare Fehler der Kategorien 2 und 3 werden im Rahmen der Gewährleistung beseitigt sofern diese einschlägig ist.
Wird ein Fehler der Kategorie 1 während des Abnahme-Intervalls von 2 Wochen behoben, wird der Abnahmezeitraum hierdurch unterbrochen (wird ein solcher Fehler also z.B. nach einer Woche gemeldet und nach 4 Tagen behoben, läuft das Abnahme-Intervall danach nur noch eine Woche weiter und startet nicht neu).
Der Auftraggeber erklärt die Abnahme unverzüglich (schriftlich oder per email), spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Fertigstellungsmeldungs-Email. Tut er dies nicht, so gilt die Leistung mit Ablauf der Frist als vorbehaltlos und mängelfrei abgenommen.
Mit der Abnahme erklärt der Kunde gegenüber Pocketweb, dass die von Pocketweb eingeführte Programmierung der Leistungsbeschreibung entspricht.
Auch eine Nutzung oder Präsentation des Programms (gegenüber Kunden/Partnern, auf Messen o.Ä.) durch den Kunden gilt als Abnahme.
Eine Teilabnahme ist nicht zulässig.
1.1.5 Gewährleistung bei Programmierleistungen
- Pocketweb gewährleistet für eine Frist von 12 Monaten nach Übergabe, dass die erfolgte Programmierung/Funktionalität der Leistungsbeschreibung entspricht.
- Zunächst ist Pocketweb Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde die weiteren gesetzlichen Ansprüche geltend machen.
- Mängelansprüche bestehen nicht, wenn das Programm nicht gemäß den jeweils geltenden Installationserfordernissen eingesetzt oder nicht gemäß den jeweils geltenden Einsatzbedingungen genutzt wird.
- Werden vom Kunden oder von Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
1.2 Sonstiges
- Pocketweb behält sich das Recht vor, entwickelte Lösungen und Arbeitsergebnisse im Rahmen von PR, Marketing und Vertrieb zu nutzen bzw. Namen, Marke, Logo und Screenshots hierfür zu verwenden.
- Pocketweb behält sich vor, Subunternehmer/Freelancer in die Leistungserstellung einzubinden.
- Sollten einzelne Vertragsbestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im übrigen wirksam. Das gleiche gilt, soweit sich in diesem Vertag eine Lücke herausstellen sollte. An die Stelle einer ganz oder teilweise unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die – soweit rechtlich möglich – dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben würden, sofern sie die Unwirksamkeit oder die Lücke bedacht hätten.
- Gerichtsstand ist Berlin / Bundesrepublik Deutschland.
- Auf diesen Vertrag ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.
- Veränderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.